Kirchenvorstand
Aktuelle Mitglieder des Kirchenvorstandes:
Pfr. Herbert Werth Vorsitzender
Georg Laus stellvertr. Vorsitzender
Dr. Martin Bongartz zum Kolk
Hans-Günter Budden
Annette Ellermann
Nicole Gottlieb-Nilius
Philipp Hirschfeld
Andreas Mill
Roland Paschen
Janin Pfeiffer
Anita Reis
Wilhelm Scherschlicht
Christopher Schneider
Markus Spies
Martin Tischer
Beda Wiegelmann
Anna-Maria Willemsen
Peter Brümmer für die Zentralrendantur
Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das „Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde:
Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und gegebenenfalls Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen. Alle Mitglieder leisten ihre Arbeit ehrenamtlich.
Gewählt wird er für sechs Jahre in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt.
Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist. (Quelle: kirchensite.de – die Internetseite des Bistums Münster)
Pfarreirat
„Der Pfarreirat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche.
Er trägt so dazu bei, dass die Communio, das Miteinander in der Kirche, gefördert wird. Er ist in sinnvoller Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe (Nr. 27) der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde und zugleich das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26).“ (Satzung für die Pfarreiräte im Bistum Münster)
Mitglieder:
Je nach Größe der Pfarrei wählen die Katholiken alle 4 Jahre bis zu 16 Frauen und Männer. Die Gewählten müssen zwei Drittel der Mitglieder des Pfarreirates ausmachen. Aufgrund ihres Amtes gehören dem Gremium zudem an der Pfarrer, weitere Seelsorger, ein Mitglied des Kirchenvorstandes sowie bis zu vier vom Pfarrer berufene Personen, die er im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern bestellt.
(Quelle: kirchensite.de – die Internetseite des Bistums Münster)
Aktuelle Mitglieder des Pfarreirates:
Pfr. Herbert Werth
Martin Bahl
Simone Berhorst
Mareike Brockerhoff
Stephanie Büscherfeld
Angela Cleven
Annette Ellermann Pfarreiratsvorsitzende und Vertreterin des Kirchenvorstandes
Karina Göbel-Scherken Verbundleitung
Nicole Gottlieb-Nilius
Past.-Ref.in Angelika Helmrich
Manuela Hirschfeld
Meike Julius
Dr. Matthias Kronen
Anna Lorda-Donat
Sonja Marchionna
Markus Pfeiffer
Constantin Rhode
Michael Schneider
Past.-Ref. Michael Tigler
Torsten Wessel
Bezirksräte
Der Pfarreirat St. Josef beruft zur Förderung des Gemeindelebens am jeweiligen Kirchturm und als Bindeglied zwischen den Gläubigen und dem Pfarreirat die sogenannten Bezirksräte. (Bonifatiusrat, Ludgerrat und Josefsrat)
Grundidee
Die Bezirksräte leisten durch ihre Arbeit vor Ort einen wichtigen Beitrag zur Seelsorge durch alle Getauften und tragen wesentlich zum Bild der Kirche im Gemeinwesen bei. Menschen jeder Couleur bringen im Bezirksrat ihre Charismen ein um Kirche lebendig, kreativ und zeitgemäß zu gestalten. Jedes Mitglied des Bezirksrates bringt sich mit seinen Möglichkeiten ein und entscheidet frei über die Zeit, die er zur Verfügung stellen kann und will.
Zusammensetzung
In den Bezirksräten sind möglichst alle Verbände, Vereine und Gruppierungen des Gemeindebezirks mit mindestens einer Person vertreten *. Zudem sollen sich dort interessierte Gemeindemitglieder einfinden, die Spaß an der Gestaltung eines aktiven Gemeindelebens haben. Ebenfalls können Mitarbeitende der Gemeinde wie z.B. aus dem Kindergarten, Organist, Küster,…im Bezirksrat mitarbeiten. In jedem Bezirksrat ist mindestens ein Pfarreiratsmitglied vertreten, welches den Informationsfluss zwischen den Gremien garantiert. Zu den weiteren Mitgliedern des Bezirksrates zählt ein Mitglied des Seelsorgeteams, das von dort entsandt wird. Auch dies trägt zur Kommunikation zwischen den Gremien bei. Die Übernahme der Gesprächsführung entscheidet jeder Rat für sich.
*Verbände: KAB, Caritaskonferenz, KFD, KJG, DPSG,..
Vereine: Schützenverein, Eine Welt Initiative, …
Gruppierungen: Chöre, Messdiener,….
Vernetzung
Durch den Bezirksrat werden die Verbände, Vereine und Gruppierungen des Gemeindebezirks untereinander vernetzt und können sich austauschen, unterstützen und stärken. Gleichzeitig werden mehr Gemeindemitglieder aktiv mit in die Gestaltung des Gemeindelebens einbezogen, da sie sich in den Verbänden, Vereinen und Gruppierungen engagieren. Jeder Vertreter im Bezirksrat wird zum Multiplikator in seinem Gremium. Der Bezirksrat ist Bindeglied zum Pfarreirat und kann so die Belange der „Basis“ weitergeben und zur Beratung stellen.
Inhalte
- Offenheit
Darüberhinaus sollte der Bezirksrat ein offenes Ohr für die Belange und Wünsche der Gemeindemitglieder haben. Sollten Anregungen und Verbesserungsvorschläge an einen Bezirksrat heran getragen werden, die insbesondere die Gesamtgemeinde betreffen, so sind diese Anliegen an den Pfarreirat weiter zu leiten.
- Gemeindeleben
Die Bezirksräte haben als Arbeitsauftrag die aktive Gestaltung des Gemeindelebens am jeweiligen Kirchturm, wobei natürlich zu allen geplanten Aktivitäten die Gesamtgemeinde eingeladen ist.Um diese Aufgaben zu organisieren und zu delegieren steht es den Bezirksräten frei Unterausschüsse zu bilden.
Mögliche Aktivitäten könnten sein:
- Organisation und Gestaltung eines bunten Gemeindelebens
Organisation und Durchführung von Veranstaltungen die dem Zusammenwachsen der Gemeinde dienen
Organisation und Durchführung besonderer Festtage im Kirchenjahr, Pfarrfesten und gleichartigen Veranstaltungen
Einladung
Der Sprecher des Rates lädt zu den Sitzungen des Bezirksrates ein. Dabei erhält er die notwendige Unterstützung durch das Pfarrsekretariat. Zugleich sollte der Termin der Sitzungen immer auch in den Publikanden der Gemeinde erscheinen, damit auch interessierte (nicht gremiengebundene) Menschen teilnehmen können.
Tagungsrhythmus
Über die Sitzungshäufigkeit des Bezirksrates entscheidet dieser. Sinnvoll wäre, wenn sich jeder Bezirksrat mindestens zweimal jährlich trifft.
Protokoll
Das Protokoll in Form eines Ergebnisprotokolls wird dem Vorsitzenden des Pfarreirates zugesandt und nach der Genehmigung zur Veröffentlichung frei gegeben.
Der Bonifatiusrat
Aktuelle Mitglieder des Bonifatiusrates
Pfr. Herbert Werth, Alexander Bekkers, Andreas Kluyken, Annette Ellermann, Erika Kellner, Andrea Schwab, Helga Klaffki, Irmtraut Jagmann, Angela Cleven, Karin Wirtz, Martina Schneider, Dr. Matthias Kronen, Oliver Kosboth, Barbara Ollefs, Christian Schwab
Der Josefrat
Aktuelle Mitglieder des Josefrates
Pfr. Herbert Werth, Michaela Damme, Miriam Damme, Uschi Fenderl, Claudia Ortmann-Habrichs, Ursula Schürings, Stephanie Büscherfeld, Bernd van Essen, Christina Wittfeld, Monika Franke, Ingrid Kirchhoff, Nicole Gottlieb-Nilius
Der Ludgerrat
Aktuelle Mitglieder des Ludgerrates
Pfr. Herbert Werth, Bettina Laudage, Ute Anlahr-Schram, Ulrike Bader, Petra Gogoll, Paul Kajüter, Edith Bellgardt, Wilma Feltges, Andrea Kentrat, Bärbel Likar, Martina Müsch, Barbara Wessel, Torsten Wessel